Zielsetzung des Betriebspraktikums
Seit dem Schuljahr 1997/98 gehört ein zweiwöchiges Schülerbetriebspraktikum zum festen Bestandteil der Angebote am Gymnasium Letmathe. Als Teil einer umfassenden Berufswahlorientierung wird es regelmäßig in der Klassenstufe 10 durchgeführt.
Das Betriebspraktikum dient nicht der Eignungsfeststellung für einen bestimmten (Wunsch-) Beruf. Vielmehr soll den Schülerinnen und Schülern Gelegenheit gegeben werden, auf der Grundlage eigener Tätigkeiten wirklichkeitsnahe Erfahrungen in der Berufs- und Arbeitswelt zu machen, Informationen über Arbeitsplätze, Arbeitsvorgänge und Arbeitsbedingungen zu sammeln und einen Einblick in den Aufbau eines Betriebes zu gewinnen.
Darüber hinaus sollen durch begleitende Maßnahmen auch Hilfestellungen für eine erste Berufsorientierung gegeben werden, um damit eine spätere rationale Berufswahl vorzubereiten. Um diese Ziele zu erreichen, sind neben berufswahlvorbereitenden Maßnahmen im (Fach-) Unterricht verschiedeneInformationsveranstaltungen in Zusammenarbeit mit der Agentur für Arbeit Iserlohn geplant.
Die Schüler/innen sollten sich möglichst selbständig um einen Praktikumsplatz bemühen, da dies einen Teil der Auseinandersetzung mit der Realität der Arbeitswelt (Bewerbung, Vorstellungsgespräch etc.) darstellt.
Inhaltlich wird das Praktikum im Deutschunterricht (Bewerbung, Vorstellungsgespräch) und im Politikunterricht (Berufswahl) vorbereitet; der Politikunterricht übernimmt anschließend auch die Auswertung des Betriebspraktikums. Während des Betriebspraktikums erfolgt die fachliche Anleitung, Belehrung und Betreuung durch Mitarbeiter des Betriebes.
Allgemeine Hinweise
Unfall- und Haftpflichtversicherung
Da es sich bei dem Betriebspraktikum um eine schulische Veranstaltung handelt, sind die Schüler für alle Wege und Tätigkeiten im Rahmen der Informationstage und des Betriebspraktikums unfall- und haftpflichtversichert.
Entlohnung
Da es sich bei dem Betriebspraktikum um eine schulische Veranstaltung handelt, erfolgt keine Entlohnung.
Teilnahmepflicht
Die Teilnahme am Praktikum ist freiwillig. Schüler, die nicht teilnehmen, haben Unterricht in einer Klasse 9. Die Eltern geben eine Einverständniserklärung zur Teilnahme ihrer Kinder am Betriebspraktikum ab.
Führen von Kraftfahrzeugen
Das Führen von Kraftfahrzeugen jeglicher Art während des Praktikums ist untersagt, unabhängig davon, ob ein gültiger Führerschein vorliegt oder nicht.
Gesundheitszeugnis
Schüler(innen), die in ihrem Tätigkeitsbereich mit Lebensmitteln in Berührung kommen (z.B. in Kindertagesstätten) oder in Betrieben des Lebensmittelgewerbes beschäftigt sind, benötigen eine Gesundheitsbelehrung, die über die Schule vermittelt wird.
Fahrtkostenerstattung
Die Fahrtkosten während des Betriebspraktikums werden im Raum Iserlohn erstattet; die Anträge werden gebündelt über die Schule weitergeleitet und müssen rechtzeitig vorliegen. Wenn Praktikumsplätze außerhalb des Märkischen Kreises aufgesucht werden, werden die Kosten in der Regel erstattet, allerdings müssen zwei Aspekte beachtet werden:
1. Der Praktikumsplatz darf nur aus nachvollziehbaren Gründen an einem weiter entfernten Standort gewählt werden (in der Regel: weil in Iserlohn kein entsprechender Praktikumsplatz zu finden ist).
2. Die Schüler müssen die Kosten vorstrecken, Fahrkostennachweise erbringen und im Anschluss an das Praktikum die Kostenerstattung über die Schule beantragen.
Praktikumsplätze
Eine Beschäftigung von Schüler/innen im elterlichen Betrieb ist nicht zulässig.